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Wofür der Name Gehülz stand und steht
– die einzelnen Phasen im Überblick

► Spätes 14. Jahrhundert bis ins 18. Jahrhundert:
Redwitzisches Gehülz als großflächige, zunächst dicht bewaldete Flur und als Herrschaftsgebiet der Freiherren von Redwitz (Süd-Nord-Ausdehnung vom Krebsbach bis zum Seelabach);
„das Gehülz“ und die Orte „auf dem Gehülz“ bzw. „im Gehülz“.
1559 z. B. dient „Uffm Geholtz“ als Sammelbegriff für die redwitzischen Rodungssiedlungen, die sich in Streusiedlungslage auf dem Haßlacherberg befinden; bemerkenswerterweise ist dabei in einem herrschaftlichen Steuerbuch bereits von einem „Dorf“ mit diesem Namen die Rede.

► Bis um 1800:
Ländliche Dorfgemein(e) Gehülz als Aktions- und Wirtschaftsverband ohne Rechtsfähigkeit = Realgemeinde.
Ab wann und für welches Gebiet im Redwitzischen Gehülz eine ländliche Dorfgemein(e) erstmals Gestalt annimmt, ist ungeklärt. Jedenfalls entsteht schließlich die ausgedehnte ländliche Dorfgemein(e) Gehülz im Norden vom Redwitzischen Gehülz, während sich in dessen Mitte die kleinere ländliche Dorfgemein(e) Ziegelerden herausbildet.

► Als Übergangszeitraum anzusehen ist die mit dem Einmarsch der bayerischen Okkupationstruppen 1802 beginnende Phase einschließlich der Gemeindeverfassungs- und -gebietsreform 1808-1818. Zurückgelegt werden hierbei auch wichtige Schritte des Übergangs von den dörflichen Realgemeinden hin zu den (zunächst als Ruralgemeinden bezeichneten) politischen Gemeinden, für die die Gesamtheit ihrer mit kommunalen Rechten und Pflichten ausgestatteten Einwohner wesentlich ist.
Gemeindegebietsmäßig greift man bei den Ruralgemeinden des Haßlacherbergs auf den Zuschnitt der vorherigen Realgemeinden zurück.

► 1818 bis 1978:
Politische Gemeinde Gehülz.
Bis zur Abschaffung der adeligen Hoheitsrechte (1848) ist Gehülz (wie übrigens auch Ziegelerden) mittelbare Rural- oder Landgemeinde Bayerns – „mittelbar“ deshalb, weil zwischen Gemeinde und Landeshoheit/Staatsgewalt die Patrimonialherrschaft des Adels zwischengeschaltet ist; entsprechend sind die Einwohner mittelbare (mediate) Untertanen des Königs.
Das Gebiet der politischen Gemeinde Gehülz und die zunächst mit ihm deckungsgleiche Gemarkung Gehülz entsprechen der Gesamtheit der Ortsmarkungen/Parzellen/Gemeindeteile.
Eine Gebietserweiterung erfährt die politische Gemeinde Gehülz 1972 durch die Eingliederung der Gemarkung Rotschreuth. Die Gemeindeteile der politischen Gemeinde Gehülz sind z. B. hier aufgelistet.
Sind die politischen Gemeinden Gehülz, Ziegelerden und Seelach aus der ersten bayerischen Gemeindegebietsreform 1808-1818 hervorgegangen, so gehen sie durch die zweite bayerische Gemeindegebietsreform 1971-1978 unter.

► Ab 1978:
Kronacher Stadtteil Gehülz
mit in etwa dem Gebiet der ehemaligen politischen Gemeinde Gehülz (Gemarkungen Gehülz und Rotschreuth) bei einigen „Grenzkorrekturen“ gegenüber Nachbarstadtteilen (so werden das in der Gemarkung Gehülz liegende Kestel dem Stadtteil Ziegelerden und der obere Dobersgrund dem Stadtteil Gehülz zugeordnet).
Geringfügig vergrößert wird die Gemarkung Gehülz durch Flurstückseingliederungen aus der Gemarkung Theisenort im Süden der Brander Ebene (Bereich Ellmershausstraße/Zollbrunn/Kestel).
Mitunter wird Rotschreuth als eigener Kronacher Stadtteil neben dem Stadtteil Gehülz angesehen.

► Ab 1978:
Gemeindeteil = Ortschaft Gehülz (amtlicher Ortsname Gehülz)
mit dem Gebiet der ehemaligen Gehülzer Innenbereichs-Gemeindeteile Brand, Breitenloh, Brunnschrot, Ellmershaus, Entmannsdorf, Geiersgraben, Judenhof, Kellerhaus, Rauhershof, Schafhof und Zollbrunn.
(Die ehemaligen Gehülzer Außenbereichs-Gemeindeteile Bürg, Gießübel, Judengraben, Kestel und Rotschreuth bleiben unter dem Dach Kronachs als Gemeindeteile = Ortschaften neben Gehülz erhalten.)

► Kritische Schlussbemerkung zur Situation ab 1978:
Die Unterscheidung zwischen „Stadtteil Gehülz“ einerseits und „Gemeindeteil = Ortschaft Gehülz“ andererseits ist kaum jemandem bewusst und für die Praxis kaum relevant. Aus heimatpflegerischer Sicht und im Interesse der allgemeinen Orientierung empfiehlt es sich, den Namen Gehülz ab Eingemeindung nach Kronach im Allgemeinen im Sinne des oben aufgeführten „Stadtteils Gehülz“ zu verwenden, der sich – wie dargelegt – auf eine größere Fläche als der amtliche Ortsname Gehülz bezieht und stärker am Gebiet der ehemaligen politischen Gemeinde Gehülz orientiert.     -bg.-